genialen Erfindung profitieren wollen. Frau Simon zitiert später in ihrem Tagebuch ihren Mann mit den Worten: Die Nachahmung ist das Lösegeld für den Erfolg! Und sie bedauert den armen Erfinder, der glaubt, sich mit einem Patent im eigenen Land gegen die wenig ehrenhaften, dafür umso gierigeren Trittbrettfahrer schützen zu können, die in anderen Ländern die Früchte seiner Arbeit ernten. Besonders in Frankreich zwingen ihn Produktimitatoren zu zahlreichen und langwierigen Gerichtsverfahren.
Schon 1932 meldet in Paris ein Monsieur Jean Mantelet ein fast baugleiches Gerät unter der Bezeichnung moulin à légumes zum Patent an. Die Gemüse-Mühle nennt er für den Markt Légumex, und die aus dem Produkt entstehende Firma für allerlei Küchengerätschaften heißt bis heute Moulinex. Selbstverständlich war die zeitliche und technische Nähe zu Victor Simons Erfindung purer Zufall – sagt man dort …
Dass Simon seinen Patentbrief vier Jahre vor Mantelet erhielt, ist immerhin amtlich nachweisbar. Und 1939 entschied ein Gericht in Lyon, dass Mantelet wohl der Nachahmer sei, dass er seine Légumex aber weiter vermarkten dürfe, da Simon schließlich versäumt habe, sein belgisches Patent auch in Frankreich eintragen zu lassen.