Mit der sog. Solingenverordnung gemäß § 137 Markengesetz ist weltweit der einzige Städtename gesetzlich geschützt! Seit dem 1.1.1995 darf somit Schneidwerkzeug im Sinne von § 3 SolingenV den Namen der Stadt im Bergischen Land nur tragen, wenn die Produktion in allen wesentlichen Herstellungsstufen innerhalb des Solinger Industriegebietes erfolgt ist.
In der Welt der Messerschmiedekunst nimmt Solingen, nicht nur für Profiköche, eine mit →Thiers in Frankreich vergleichbare Sonderstellung ein.