Entweder er selbst oder sein Vetter, der Hummer (lobster), muss ins heiße Wasser, wenn ein
Dublin Lawyer
zubereitet werden soll. Für dieses früher gut betuchten Menschen, eben Rechtsanwälten (lawyer) zum Beispiel, vorbehaltene Mahl wird das ausgelöste Fleisch des gekochten Krusten-tieres mit Whiskey (ja, natürlich irisch mit e vor dem y!) flambiert und mit double cream (Doppelrahm) verfeinert. Auf mancher Speisekarte findet man das Gericht auch als
Lobster Dublin Style with Whiskey and Cream.
Der namentliche Bezug zu den Rechtsanwälten entstand nicht nur aus der guten Bezahlung ihrer Dienste, sondern wohl auch wegen der ihnen ‒ zumindest nachgesagten ‒ Vorliebe zu Whiskey in allen erdenklichen Varianten.