Übrigens:
Nach gängiger Definition bezeichnet man nur solche Zutaten als Gewürze, die aus verschiedenen getrockneten Teilen von Pflanzen bestehen. Dazu gehören Blätter (Lorbeer, getrocknete Kräuter, Kaffernlimette…), Blüten oder Knospen (Kapern, Safran, Muskatblüte…), Rinde (Zimt), Samen (Muskatnuss, Pfeffer, Fenchel, Kümmel…) und Früchte (Chili, Vanille…). Wurzeln (Ingwer, Kurkuma…) bieten den sprachlichen Ursprung des deutschen Begriffs Gewürz. Andere, nicht allein durch Trocknung hergestellte Aromazutaten wie Senf, Essig, Zitrus-Saft, verschiedene Essenzen wie Bittermandel- oder Orangenblütenöl, Zucker oder das mineralische Salz werden dagegen als Würzmittel definiert. Fertige Würzmischungen, wie sie der Handel für Geflügel, Fisch, BBQ, Weihnachtsgans und und und … anbietet, enthalten häufig synthetische Aromazutaten, die nicht eingesetzt werden dürfen, wenn Gewürz auf dem Etikett steht.